Zum Inhalt springen

Elternbeirat

Der Elternbeirat wird immer am Anfang des Kindertagesstättenjahres von allen Eltern als Vertreter gewählt.

Die Zusammenarbeit von Elternbeirat, Kindertagesstättenpersonal und Träger geschieht immer zum Wohl des Kindes.

Funktionen

Der Elternbeirat hat folgende Funktionen, die auch im BayKiBiG unter Artikel 14 festgeschrieben sind:

  • Er hat eine beratende Tätigkeit gegenüber dem Kindertagesstättenteam und dem Träger.
  • Er hat Informationsrecht über wichtige Entscheidungen (z.B. Personal- oder Strukturveränderungen).
  • Er wirkt aktiv mit bei Aktionen der Kindertagesstätte.
  • Tätig bei z.B. St. Martin, Gartenaktion, Frühlingsfest, Tag der offenen Tür, Bastelabenden,...

Auf das Engagement seitens des Elternbeirates ist die Kindertagesstätte jedes Jahr aufs Neue angewiesen, weil Aktionen wie das Frühlingsfest vom Personal allein nicht getragen werden könnten. Auf diesem Wege möchten wir auch alle neue Eltern ermutigen, sich im Elternbeirat zu engagieren, um ihrem Kind mit uns zusammen eine schöne Kindertagesstättenzeit zu ermöglichen.